Naturschutz im Verein
Als Fischereiverein ist man nicht nur dem Angelsport verfallen, sondern man hat auch einen Auftrag, die Natur und den Umweltschutz zu fördern. Auf dieser Seiten sehen Sie Ausschnitte aus den Aktivitäten, die der Fischereiverein Schwendi im Bereich Natur- und Umweltschutz leistet.
Koiherpes
Warnung:
Ausbrüche der Koi-Herpesvirus Seuche verhindern. Helfen Sie unsere Natur und Arten zu schützen!
Information für Gartenteich- und Biotopbesitzer, Aquarianer und Zierfischhändler. Seit Jahren wird die Fischerei mit erschreckenden Meldungen konfrontiert. So werden immer wieder Meldungen bekannt, dass in Angelgewässern die Koi-Herpes Seuche ausgebrochen ist. Zuletzt wurde am 28.07.08, vom Regierungspräsidium Stuttgart, ein durch das Koi-Herpesvirus (KHV) verursachtes Karpfensterben bei Wildkarpfen im Neckar gemeldet. Bereits zuvor erschreckten Meldungen aus den Burlafinger Baggerseen, der Nagoldtalsperre und zwei Gewässer im Raum Heilbronn die Naturschützer. Die Koi-Herpesvirus-Infektion ist eine anzeigepflichtige Fischseuche. Daher wurden die betroffenen Gewässer durch die Behörde gesperrt, unter amtliche Aufsicht gestellt und ein Verbringungsverbot verhängt. Wie das Koi-Herpesvirus in die betroffenen Gewässer kam ist nicht gesichert.
Die Ursachen hierfür können verschieden sein. Eine Verschleppung durch fischfressende Vögel, über ausgesetzte Karpfen, Goldfische, Graskarpfen, Koi oder andere Friedfischarten kann nicht ausgeschlossen werden. Nicht selten erfährt man, dass Teichbesitzer ihren Gartenteich mit diversen Fischarten besetzten um einen optischen Anreiz zu genießen oder übermäßige Algenentwicklungen oder Pflanzenwuchs zu bekämpfen. Der gewünschte Erfolg stellt sich oft nicht ein, die Fische vermehren sich und oftmals werden die Fische einfach auch nur zu groß und lästig. Ein „sinnloses“ Töten wird ausgeschlossen und für die Fische wird ein neues Heim gesucht. Was liegt dann nahe, der sich in der nähe befindliche Fluss, See, Baggersee oder Teich? Oder sogar ein Naturbiotop? Eine fatale Entscheidung. Gut gemeinter Fischbesatz in hierfür nicht geeignete Gewässer. Ein Fisch- u. Krebsbesatz in Wildgewässer ist übrigens für den Normalbürger verboten!! Nach dem Fischereirecht dürfen nur Fischereirechtsinhaber einen Fisch- und Krebsbesatz mit standortgerechten und heimischen Arten durchführen. Ein Besatz mit Koi, Graskarpfen und Goldfischen oder nicht heimischen Krebsen ist grundsätzlich verboten! Übrigens hat schon so mancher nicht qualifizierter Fischbesatz von Graskarpfen, Koi und Goldfische in Wildbiotopen zur Zerstörung von Libellen und Amphibienhabitaten geführt.
Optisch gesunde Koi, Graskarpfen und Goldfische sind mit hoher Wahrscheinlichkeit Träger des Koi-Herpesvirus. Man nennt solche Fische Carrier. Sie erkranken selbst nicht scheiden aber den Virus im Gewässer aus und infizieren die sich dort befindliche gesunde heimische Fischarten.
Bei Wildkarpfen kann dies zu Verlusten von 80-100% führen. Eine Verschleppung in andere Gewässer kann nicht ausgeschlossen werden.
Helfen Sie mit wenn Sie im Frühjahr ihr Biotop reinigen oder zu viele Fische entsorgen möchten. Keine Aussetzung in natürliche Gewässer. Kein Ableiten von Teichwasser in angrenzende Bäche und Flüsse. Eine Entsorgung sollte über das Kläranlagensystem erfolgen. So schlimm es auch scheinen mag, entsorgen Sie Ihre unliebsam gewordenen Fische über die Tierkörperbeseitigung oder verschenken Sie diese an andere Teichbesitzer. Aber auf keinen Fall in ein natürliches Gewässer.
Die Angler schützen Ihre Natur schon lange vor dem Koi-Herpesvirus (KHV) indem Sie Ihre Schuhe und Angelgerät bei einem Gewässerwechsel desinfizieren, nur auf KHV untersuchte und aus seuchenfreien Beständen stammende Fische besetzen, sofern dies überhaupt erforderlich erscheint. Vermeiden auch Sie eine Verschleppung in unsere Gewässer um einen ökologischen Schaden, der übrigens irreparabel ist, zu vermeiden.
Ein verseuchtes Gewässer ist für immer verseucht, einmal Herpes immer Herpes.
Information zum Koi-Herpesvirus:
Das Koi-Herpesvirus (KHV) ist ein für Koikarpfen und Nutz- bzw. Wildkarpfen (Cyprinus carpio) höchst ansteckendes Virus, welches die sogenannte „Koi-Seuche“ verursacht. Die Erkrankung trat erstmals 1997 bei Koikarpfen in Israel, USA und Europa auf und ist inzwischen weltweit verbreitet. In Deutschland traten in den vergangenen Jahren in Koi- und Nutzkarpfenbeständen sowie in Wildkarpfenpopulationen teilweise massive Verluste durch das KHV auf. Die Koi-Herpesvirus-Infektion ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Das KHV stellt jedoch keine Gefahr für den Menschen dar.
Erreger: Koi-Herpesvirus
Empfängliche Fischarten:
Bei Zierkarpfen (Koi) und Nutzkarpfen treten Krankheitssymptome und Verluste auf. Gras-, Silber- und Marmorkarpfen, Schleie, Karausche und Goldfisch können das Virus übertragen, ohne selbst daran zu erkranken (sog. Carrierfische). Ob weitere Arten Carrier sind, wird derzeit untersucht.
Symptome:
Erkrankte Fische stehen teilnahmslos unter der Wasseroberfläche, fressen nicht und leiden an Atemnot. Auffallend sind eingesunkene Augen, sowie Veränderungen der Haut (Abschleimen, Hautgeschwüre) und Kiemennekrosen (Gewebsuntergang).
Verlauf:
Erkrankungen und Verluste durch KHV treten vorwiegend bei Wassertemperaturen über 17 °C auf, es sind aber auch Ausbrüche bei niedrigeren Wassertemperaturen beschrieben. Die Inkubationszeit (Zeitraum zwischen Ansteckung und Ausbruch der Krankheit) liegt zwischen 7 bis 21 Tagen (abhängig von der Wassertemperatur und Stress). Die KHV-Erkrankung verläuft seuchenhaft.
Verluste bis zu 100 % eines Fischbestandes sind möglich.
Da es sich um eine Virusinfektion handelt, gibt es keine Medikamente, um die erkrankten Fische zu heilen. Es gibt in Europa keinen zugelassenen Impfstoff gegen KHV. Überlebende Koi und Karpfen bleiben lebenslang Virusträger und können das KHV weiterverbreiten, auch wenn sie gesund erscheinen.
Diagnose:
Die Diagnose erfolgt im Labor mittels PCR (Polymerase-Kettenreaktion) aus verschiedenen Organen (Kieme, Kopfniere) oder aus einer Blutprobe. Es muss eine ausreichende Anzahl Fische eines Bestandes bei geeigneten Wassertemperaturen untersucht werden. Bei latent infizierten Fischen, die keine Krankheitssymptome zeigen, ist der Nachweis der Infektion schwierig, da sich das Virus im Fisch „verstecken“ kann. Allgemein sind für die Diagnostik ganze Fische mit Krankheitssymptomen (lebend oder frisch verendet) am besten geeignet.
Übertragung:
Direkt: KHV kann direkt über infizierte Koi- und Nutzkarpfen oder über Carrierfische (z.B. Graskarpfen, Goldfische) übertragen werden. Indirekt: KHV kann auch indirekt über verseuchte Gerätschaften (Netze, Kescher, Transportbehälter, etc.), über verseuchtes Wasser oder über Personen bzw. deren Schutzkleidung (z.B. Stiefel) übertragen werden. Das Aussetzen infizierter Koi- und Nutzkarpfen, Graskarpfen und Goldfische birgt das höchste Infektionsrisiko!
Fische, die die Erkrankung überstanden haben, bleiben lebenslang infiziert und sind potentielle KHV-Überträger!
Ansprechpartner bei Verdacht auf eine Fischseuche / Fachliche Beratung:
FGD Aulendorf
Löwenbreitestr. 18/20
88326 Aulendorf
Tel.: 07525/942-0
Fax: 07525/942-200
Fischereiforschungsstelle
Argenweg 50/1
88085 Langenargen
Tel.: 07543/9308-0
Fax: 07543/9308-320
Harald Dold
Naturschutzreferent des Landesfischereiverbandes
Südwürttemberg-Hohenzollern.